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EU AI Act: Umsetzung stockt – nur 8 von 27 Staaten bereit

Europäische Kommission

Ab August 2026 greifen die Hauptpflichten des EU AI Act – aber nur 8 von 27 Mitgliedsstaaten haben bisher einen nationalen Ansprechpartner benannt. Ein Reformvorschlag will die Fristen für Hochrisiko-Systeme auf 2027 verschieben.

August 2026 rückt näher – und viele Staaten sind nicht vorbereitet

Am 2. August 2026 treten die Kernpflichten des EU AI Act in Kraft: Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme, Transparenzpflichten und Meldepflichten bei schwerwiegenden Vorfällen. Der Stand der Umsetzung ist jedoch uneinheitlich.

Der aktuelle Stand

  • Bis März 2026 haben nur 8 von 27 EU-Mitgliedsstaaten einen nationalen Ansprechpartner benannt
  • Frankreich (ANSSI), Spanien (AESIA) und wenige andere haben Behörden designiert – die Mehrheit nicht
  • Irland hat noch gar keine zuständige Behörde benannt, obwohl viele Tech-Konzerne dort ihren EU-Sitz haben

Reformvorschlag: Fristen verschieben

Die Europäische Kommission hat einen Digital Omnibus-Vorschlag eingebracht, der die Fristen lockern soll: Hochrisiko-Systeme nach Anhang III hätten dann bis Dezember 2027 Zeit statt August 2026. Für Unternehmen würde das eine deutliche Entlastung bedeuten – sofern der Vorschlag noch vor dem 2. August beschlossen wird.

Was bereits gilt

Verbotene KI-Praktiken (z.B. Social Scoring, biometrische Massenüberwachung) und Pflichten für General-Purpose-AI-Modelle (Transparenz, Sicherheitstest) sind bereits seit August 2024 bzw. August 2025 wirksam.

Quellen: EU AI Act – Offizielles Tracking · EU AI Act NYC – April 2026 Update · Help Net Security